Clearing-Stelle

Manipulation und Machtmissbrauch machen vor den Toren christlicher Gemeinden und Gruppierungen nicht halt. Als Schweizerische Evangelische Allianz und Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften Schweiz möchten wir das uns Mögliche dazu beitragen, dass konkreten Vorwürfen und Vorkommnissen nachgegangen und alles unternommen wird, dass Missstände aufgedeckt, aufgearbeitet, beseitigt und für die Zukunft so gut als möglich ausgeschlossen werden.

Darum wurden «Clearing-Beauftragte» berufen. Diese ehrenamtlich wirkenden Beraterinnen und Berater können von Menschen mit Beschwerden direkt angesprochen werden. Sie sind bereit zuzuhören und mit den Betroffenen gemeinsam Vorwürfe und Vorkommnisse aufzuarbeiten.

  • Die Clearing-Beauftragten sind grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und werden nur in Absprache mit den Betroffenen mit Dritten in Gespräche eintreten.
  • Sie sind im ersten Schritt «Anhörungspartner» mit dem Ziel zu klären, ob eine Möglichkeit und Notwendigkeit der Intervention besteht. In erster Linie sind sie Ansprechspartner für Menschen aus dem Umfeld von Freikirchen.ch und der SEA.
  • Ein zweiter Schritt muss die Klärung sein, ob das Anliegen in die betreffende Gemeinde und/oder den Gemeindeverband, die Dachorganisation bzw. Kirche weitergegeben werden kann.
  • Ist der oder die Betroffene (noch) nicht zu persönlichen konkreten Gesprächen mit den Beschuldigten bereit oder in der Lage, können die Clearing-Beauftragten die Beschwerden auch im Auftrag des Betroffenen vortragen. Wenn ein Gericht in die Beschwerdeführung involviert ist, wird der oder die Clearing-Beauftragten die Lösungsfindung nicht mehr begleiten.
  • Clearing-Beauftragte sind bereit, ein bis drei Gespräche auf Bitten von einem der Beteiligten zu führen oder ihnen beizuwohnen.
  • Clearing-Beauftragte arbeiten in diesem Zusammenhang nicht mit einem therapeutischen Auftrag, können aber auf seelsorgerische und therapeutische Hilfen hinweisen. Die Clearing-Beauftragten dürfen keine Seelsorge- oder Anwaltsaufträge entgegennehmen.
  • Die Clearing-Beauftragten stehen unter Wahrung der Vertraulichkeit im regelmässigen Austausch mit den Generalsekretären.
  • Vorsitzende und Generalsekretäre können jederzeit von den Clearing-Beauftragten angesprochen werden, gegebenenfalls auch zur Vermittlung von weiteren Gesprächspartnern.
  • Die Arbeit der Clearing-Beauftragten geschieht ehrenamtlich.

Clearing-Beauftragte

Philipp Hadorn

Jahrgang 1967, verheiratet, 3 erwachsene Söhne. Ex-Nationalrat SP SO, Zentralsekretär der Gewerkschaft SEV, Präsident Blaues Kreuz Schweiz, Mitglied im Rechtsrat der Zentralkonferenz von Mittel-/Südeuropa der EMK – United Methodist Church.

Barbara Stotzer-Wyss

Jahrgang 1975, wohnt in Büren an der Aare und arbeitet seit 2009 als Bereichs- und Studienleiterin am Institut für Gemeindebau und Weltmission (IGW) in Zürich und Burgdorf. Davor war sie aktiv als Gemeindegründerin und hat als Hochbauzeichnerin in einem IT Geschäft gearbeitet.

Silvia Meder

Jahrgang 1988, verheiratet. Erstausbildung als Primarlehrerin, danach Rechtsstudium mit Abschluss MLaw. Tätig als Programmleiterin Recht bei der Kalaidos Fachhochschule; Erfahrung aus Unternehmensrechtsdienst, Rechtsschutzversicherung und Anwaltskanzlei. Langjähriges Engagement in der reformierten Landeskirche (u.a. Kirchenpflege, Jugendarbeit und Gottesdienstteam).

Andreas W. Bänziger

Jahrgang 1959, verheiratet, 3 erwachsene Kinder, Theologiestudium in Basel, Bern und Zürich; 1988-2024 Pfarrer der Evang. Landeskirche Thurgau. Seit August 2024 im Ruhestand. Hobbies: Harleyfahren, Skifahren, Wandern, Garten.

Meinrad Schicker

Jahrgang 1960, verheiratet, 1 Sohn und zwei Enkelkinder, von 1988-2025 Pastor der evangelischen Freikirche BewegungPlus Schweiz, Radioprediger SRF2, Vorstandstätigkeit im Verband Freikirchen.ch und der lokalen SEA, seit 2025 im aktiven Ruhestand. Hobbies: Sport, Computerspiele, marinehistorische Romane.

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