Änderungen im Heilmittelgesetz sollen unter anderem dafür sorgen, dass die Bevölkerung einfach und sicher Zugang zu neuartigen Therapien hat. In der Vernehmlassung des Bundesrats hat sich die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES aus mehreren Gründen kritisch geäussert. So kann die Verwendung von Embyros und deren Stammzellen für die Herstellung von entsprechenden Arzneimitteln falsche Anreize schaffen und zu einer ethisch fragwürdigen Kommerzialisierung führen.

 

Die SEA-RES steht auch im Umgang mit Embryos und Föten für die Unversehrtheit des Lebens ein. Wenn Embryos und embryonale Stammzellen neu in der Produktion von Arzneimitteln genutzt werden sollen, muss im Bewilligungsverfahren auch zwingend eine ethische Beurteilung stattfinden. Daher wird der Bundesrat in der Vernehmlassungsantwort aufgefordert, ethische Kriterien im Gesetz zu definieren. Bisher dürfen Embryos nur in der Forschung verwendet werden.

 

Zudem dürfen die neuen Bestimmungen nicht einen falschen Anreiz setzen, in vitro überschüssige Embryos zu produzieren, um neuartige Therapien zu ermöglichen. Das Gesetz sollte daher auch festhalten, dass nicht mehr Embryos produziert werden dürfen, als aus der Sicht der Reproduktionsmedizin nötig sind.

 

Schliesslich muss auch genauer geklärt werden, inwiefern die Empfängerinnen und Empfänger neuartiger Therapien detailliert über die Herstellung betreffender Arzneien informiert werden. Denn sie müssen gegebenenfalls die Möglichkeit haben, diese aus ethischen Gründen abzulehnen.

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Vollständige Vernehmlassungsantwort