Ein unschönes Déjà-vu kurz vor Weihnachten: Der Bundesrat sieht sich erneut dazu veranlasst, landesweit schärfere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu verhängen. Allerdings – und das ist erfreulich – gilt für religiöse Feiern eine Ausnahme vom Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Da die neuen Regeln bis am 22. Januar 2021 gelten, werden sie neben Weihnachten auch für Anlässe der Allianzgebetswoche 2021 zu berücksichtigen sein.
Der Bundesrat hat wieder landesweit geltende Massnahmen erlassen, um die Corona-Fallzahlen zu senken und damit die angespannte Situation in den Spitälern zu entlasten. So sind öffentliche Veranstaltungen bis am 22. Januar 2021 verboten, allerdings unter Ausnahme religiöser Veranstaltungen (inkl. Beerdigungen), zu denen bis zu 50 Personen zugelassen sind. Zu beachten ist, dass die Kantone tiefere Teilnehmerzahlen vorgeben können. Weiterhin nicht erlaubt ist zudem das Singen ausserhalb des Familienkreises. Für private Treffen bleibt unverändert die Maximalzahl von 10 Personen gültig, inklusive Kindern. Der Bundesrat empfiehlt dringend, diese Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken. Sämtliche Massnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat weitere Einschränkungen beschliesst, sollten die Fallzahlen nicht ausreichend sinken.
Eindrückliche Flexibilität und Kreativität
Die beim Bund erwirkte Ausnahmebewilligung für Kirchen ist erfreulich und bringt gleichzeitig die Verantwortung mit sich, massvoll und vorbildlich damit umzugehen. Nicht erst seit gestern entstehen in den Kirchen und Gemeinden unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben innovative, bereichernde Formen des Miteinanders. Dies gilt besonders auch mit Blick darauf, die Bedeutung von Weihnachten trotz allem erlebbar zu machen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA hat gute Ideen und kreative Aktionen zusammengetragen und macht diese im Weihnachtsdossier «Gemeinsam statt einsam» zugänglich.
Eine Alternative zum Gemeindegesang ist die Möglichkeit, professionelle Sängerinnen und Sänger einzuladen; sie sind vom Singverbot ausgenommen. Die SEA-Arbeitsgemeinschaft ARTS+ vermittelt entsprechende Kontakte aus ihrem Netzwerk.
Allianzgebetswoche unter neuen Vorzeichen
Die kommende Allianzgebetswoche vom 10. bis 17. Januar 2021 ist ebenfalls von den Einschränkungen wegen Corona betroffen. Allianzgottesdienste mit wie üblich Hunderten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind diesmal keine Option. Und auch mit Gebetstreffen im kleinen Rahmen ist Vorsicht geboten, um der Empfehlung zur Verminderung der Kontakte zu folgen. Sinnvollerweise trifft man sich möglichst in gleichbleibenden Kleingruppen – oder plant direkt virtuelle Treffen.
Die Vorbereitungen in den Sektionen laufen. So sind zum Beispiel Livestream-Gottesdienste mit interaktiven Elementen, kurze Video-Impulse von Pfarrpersonen zu den Tagesthemen, Gebetsspaziergänge oder 24-Stunden-Gebet mit mehreren Stationen in der Kirche vorgesehen.
Download
Grafische Übersicht der Massnahmen (12.12.2020 – 22.01.2021)
Aktuelle COVID-19-Verordnung (11.12.20)
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