Vor zwei Monaten berichtete die Arbeitsgemeinschaft für Religionsfreiheit der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA darüber, dass die beiden Nationalräte Andreas Gafner und Marc Jost dem Bundesrat Fragen rund um die Position der Schweiz bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte in Indien und Pakistan stellten. Der Bundesrat hat nun Stellung bezogen und versichert, dass die Menschenrechte in Verhandlungen mit den beiden Ländern thematisiert werden.
In der Interpellation «Religiös motivierte Gewaltausschreitungen in Indien» stellt der EDU-Nationalrat Andreas Gafner dem Bundesrat unter anderem folgende Frage: «Ist die Einhaltung der Menschenrechte bei den Verhandlungen um eine mögliches Freihandelsabkommen mit Indien ein Thema?»
Der Bundesrat nimmt wie folgt Stellung dazu: «Die Einhaltung der Menschenrechte wird im Rahmen der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Indien diskutiert. Wie in allen FHA drängt die Schweiz auch in den Verhandlungen mit Indien auf einen expliziten Verweis auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien in Bezug auf die Menschenrechte und demokratische Grundsätze.»
Andreas Gafner ist vorläufig zufrieden mit den Antworten: «Dem Bundesrat und dem Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA ist bewusst, dass in Indien grosse Probleme mit der Unterdrückung von Minderheiten existieren.» Aus dem Grund fordert er vorerst keine weiteren Schritte, sondern beobachtet die weitere Entwicklung.
Blasphemie-Gesetz in Pakistan
EVP-Nationalrat Marc Jost fragt den Bundesrat in seiner Interpellation «Blasphemie-Gesetz in Pakistan. Welche Folgen auf die Handelsabkommen?» unter anderem, ob das problematische Blasphemie-Gesetz in Pakistan im regelmässigen Dialog der beiden Länder thematisiert werde.
In seiner Antwort anerkennt der Bundesrat, dass die Blasphemie-Gesetzgebung in Pakistan das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Zudem betont er, dass der Vorsteher des EDA, Ignazio Cassis, bei seinem letzten offiziellen Besuch in Pakistan im Juli 2023 mit dem Premierminister Shehbaz Sharif über die Menschenrechtssituation in Pakistan gesprochen hat. «Die letzten politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und Pakistan fanden im November 2021 in Islamabad statt. Eine nächste Konsultationsrunde könnte im Jahr 2024 stattfinden, ein Termin wurde jedoch noch nicht bestätigt.»
Nationalrat Marc Jost ist weitgehend zufrieden mit den Antworten und sagt: «Ich bin dankbar für die klaren Worte des Bundesrates und dafür, dass er sich in diesem Fall konkret für Religionsfreiheit engagiert. So hat die Schweiz zum Beispiel im UNO-Menschenrechtsrat eine Anpassung der pakistanischen Blasphemie-Gesetze gefordert.» Für die Zukunft wünscht er sich, «dass dieses Problem auch in der nächsten Konsultationsrunde, die zwischen der Schweiz und Pakistan nächstes Jahr stattfinden könnte, ein Thema sein wird».
Die AG für Religionsfreiheit ist erfreut
Linus Pfister, Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft für Religionsfreiheit AGR ist erfreut über die Antworten des Bundesrats auf die beiden Interpellationen: «Mit entwaffnender Ehrlichkeit schreibt der Bundesrat zu den Interpellationen der Nationalräte Andreas Gafner und Marc Jost, dass er sich grosse Sorgen macht um die sich leider eindeutig verschlechternden Menschenrechte sowohl in Indien wie auch in Pakistan. Wir freuen uns, dass sich Bundesrat Cassis bei Besuchen vor Ort für eine Verbesserung der Menschenrechte wie auch der Religionsfreiheit einsetzt.» Denn Christen wie auch andere Religionsangehörige würden sowohl in Indien, vor allem aber in Pakistan, aufgrund von Gerüchten entweder ihr Leben durch aufgestachelte Mobs verlieren oder für Jahrzehnte unschuldig hinter Gittern verschwinden.
Er betont aber auch: «Es ist wichtig, dass sich der Bundesrat weiterhin für die volle Gewährung aller Menschen- und Religionsrechte gemäss Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte weltweit einsetzt. Wo immer Freihandelsabkommen revidiert oder neu aufgesetzt werden, muss darin die Einhaltung der Menschenrechte festgehalten werden.»
Die Antworten des Bundesrats auf der Webseite des Parlaments: