Bei der Biodiversitäts-Initiative, die am 22. September zur Abstimmung kommt, geht es um nichts weniger als die Lebensgrundlagen auf der Erde: Die Artenvielfalt und vielfältige Ökosysteme sorgen beispielsweise für sauberes Wasser, fruchtbare Böden und Schutz vor Naturkatastrophen. Der Erde als Gottes Eigentum Sorge zu tragen, ist ein Ausdruck der Liebe zum Schöpfer. Deshalb setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie und Umwelt der SEA gemeinsam mit der Koalition «Christen für Klimaschutz» für ein Ja ein und erklärt in einem Positionspapier die Beweggründe dafür.

 

«Wir können nicht behaupten, Gott zu lieben und gleichzeitig das Eigentum Christi missbrauchen, das ihm durch Schöpfung, Erlösung und Erbe gehört.» So steht es in der Kapstadt-Verpflichtung, einem der Grundlagendokumente der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA, in Kapitel 7 «Wir lieben Gottes Welt». Stattdessen fordert sie dazu auf, «für die Erde zu sorgen und ihre überfliessenden Ressourcen in verantwortlicher Weise zu gebrauchen».

 

Im Wissen um auch andere Sichtweisen sieht die Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie und Umwelt (AKU) in der Biodiversitäts-Initiative bzw. dem geforderten Schutz und den Mitteln für den Erhalt der natürlichen Ressourcen einen Weg, um dieser Verpflichtung gegenüber Gottes Schöpfung nachzukommen. Denn die Biodiversität in der Schweiz befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand, wie auch der Bundesrat anerkennt. Ein Drittel der heimischen Tier- und Pflanzenarten und die Hälfte der Lebensräume sind bereits gefährdet. Zudem kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen gemäss der Internationalen Biodiversitätskonvention zum Schutz von Flächen derzeit nicht ausreichend nach. Nehmen die Arten- und die genetische Vielfalt sowie ihre Ökosystemleistungen weiter wie bisher ab, kann dies für die Menschheit bedrohlich werden.

 

Initiative lässt Spielraum offen

Unter diesen Vorzeichen die Biodiversitäts-Initiative als extrem zu bezeichnen, ist irreführend. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft, das durch menschliche Aktivitäten verursachte Artensterben mit zusätzlichen Massnahmen zu stoppen. Solche schlägt die Initiative vor, überlässt aber die Festlegung genauer Zahlen über die zu schützenden Flächen und die notwendigen finanziellen Mittel bewusst dem Parlament als Gesetzgeber. Allfällige Interessenkonflikte können somit auf Gesetzesebene angegangen werden. Weil der Ständerat einen Gegenvorschlag von Bundes- und Nationalrat abgelehnt hat, kommt die Initiative am 22. September ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.