Der Nationalrat ist der Forderung des von Marc Jost eingereichten Postulats «Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischten Zwecken» gefolgt. Damit muss der Bundesrat nun Klarheit schaffen, inwiefern Spenden an Vereine mit teils gemeinnützigen, teils kultischen Zwecken – also etwa Kirchen ohne staatliche Anerkennung oder christliche Werke – von den Steuern abgezogen werden können. 

 

Die aktuelle Situation ist unbefriedigend, weil die Abzugsfähigkeit von Spenden an religiöse Vereine kantonal unterschiedlich ist und eine Ungleichbehandlung gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften besteht. Deshalb hat EVP-Nationalrat und SEA-Vorstandsmitglied Marc Jost mit einem Postulat den Bundesrat aufgefordert, mehr Licht in die Handhabung in den Kantonen zu bringen. Zudem soll er Stellung nehmen, ob ein gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht, damit Spenden an Vereine mit gemischten oder kultischen Zwecken befreit werden. 

 

Der Nationalrat hat zum Ende der Herbstsession den Forderungen zugestimmt und das Postulat an den Bundesrat überwiesen. Einzig ein ursprünglich ebenfalls geforderter Vergleich mit der Praxis in anderen europäischen Ländern fiel weg. Denn der Bundesrat hatte bereits vor der Ratsdebatte signalisiert, dass die steuerliche Handhabung im Ausland keinen Einfluss auf die Schweiz hätte und der Aufwand unverhältnismässig hoch wäre.  

 

«Dieser erste Schritt ist wertvoll, besonders auch für christliche Organisationen», so Marc Jost nach der Annahme des Postulats. Denn beispielsweise christlichen Hilfswerken, aber auch Freikirchen drohen geringere Einnahmen, wenn Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen bei den Steuern nicht abziehen können. Dabei leisten religiöse Gemeinschaften mitunter einen substanziellen Beitrag an Gemeinschafts- und Sozialarbeit und entlasten damit auch den Staat.