Quelle: ZIVI

 

Die Weltpolitik wird von neuen Unsicherheiten und Konflikten erschüttert. Dies geht auch an der Schweiz nicht spurlos vorbei. Intensiv diskutiert das nationale Parlament über verschiedene Vorstösse, in denen es um die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Schweiz geht. Dabei wird auch der Zivildienst vermehrt zum Thema. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA macht sich für die Gewissensfreiheit und den Wert des Zivildienstes für die Gesellschaft stark.

 

Unter anderem stehen im Parlament eine Zusammenlegung des Zivildienstes mit dem Zivilschutz in einen «Katastrophenschutz», mehr Diensttage für Zivildienstleistende und die Wiedereinführung der Gewissensprüfung zur Debatte. Die SEA plädiert dafür, in der Diskussion über mögliche Anpassungen die Gewissensfreiheit nicht preiszugeben. Zudem sollten Zivildienstleistende, gemeinnützige und kirchennahe Organisationen sowie die Gesellschaft weiterhin von der wertvollen Kooperation profitieren können.

 

Die SEA anerkennt das Bedürfnis, die Mittel des Bundes an die aktuelle Bedrohungslage anzupassen. Es scheint dabei nachvollziehbar, auch Massnahmen zu erlassen, die den Missbrauch des Zivildienstes verhindern. Eine Stärkung der Armee sollte jedoch nicht die Schwächung wertvoller Errungenschaften im Zivildienst zur Folge haben.

 

Kirchennahe Institutionen zählen auf Zivildienstleistende

Marcel Mettler ist Geschäftsführer von CISA Schweiz, dem Verband christlicher Institutionen der Sozialen Arbeit in der Deutschschweiz, welchem 75 Institutionen angehören. Zu den geplanten Änderungen sagt Marcel Mettler:

«Zivildienstleistende sind für unsere CISA-Institutionen aus zwei Gründen wichtig: Erstens ermöglichen sie uns Angebote in der Betreuung, welche sonst nicht möglich wären. Zweitens werden Zivildienstleistende immer wieder von der Faszination von christlicher Sozialarbeit angesteckt und wechseln nach ihrem Zivildienst beruflich in den Sozialbereich. Das ist ein Gewinn für beide Seiten.»

Keine Gewissensprüfung wegen Glaubensüberzeugung

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat zudem ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, die Wiedereinführung der Gewissensprüfung zu klären. Zurzeit gilt der Tatbeweis: Wenn eine dienstpflichtige Person bereit ist, den eineinhalbmal längeren Zivildienst dem Militärdienst vorzuziehen, wird dieser Entscheidung ohne Überprüfung stattgegeben.

 

Lukas Amstutz, Gesamtleiter des mennonitisch geprägten Ausbildungszentrums Bienenberg, sagt dazu:

«Eine Gewissensprüfung ist überflüssig, denn wer Zivildienst leistet, beweist seine Überzeugung mit einer längeren Dienstzeit für die Gesellschaft. Das Gewissen eines Menschen zeigt sich im Tun, nicht im Test.»

Der National- und der Ständerat haben die Motion zur «Sicherheitsdienstpflicht» in der letzten Session gutgeheissen. In einem solchen Modell wären wie heute ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig. Sie würden Dienst in der Armee oder im Katastrophenschutz leisten, einer neuen aus Zivilschutz und Zivildienst fusionierten Organisation in der Zuständigkeit der Kantone.

 

Die Revision des Zivildienstgesetzes wurde vom Nationalrat bereits behandelt und an den Ständerat überwiesen. Die definitiven Entscheide stehen noch aus.