Aktuelle Mitteilung (Stand: 28.2.2020, 18h45)

 

Das Coronavirus hat die Schweiz erreicht und den Bund veranlasst, Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden bis Mitte März zu verbieten. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA ruft ihre Kirchen und Gemeinden auf, Ruhe zu bewahren und mit Blick auf die sonntäglichen Gottesdienste die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Behörden zu beachten. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Informationen.

 

Mit dem Verbot von privaten wie öffentlichen Grossveranstaltungen ab 1000 Personen haben die Bundesbehörden heute zu einer aussergewöhnlichen Massnahme gegriffen. Inwiefern Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden noch durchgeführt werden dürfen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Kantone. Für die Kirchen in der Schweiz heisst das mit Blick auf die sonntäglichen Gottesdienste, dass sie sich an den Regelungen ihres Kantons zu orientieren haben. Die SEA hat die bis dato bekannten kantonalen Vorgaben (Deutschschweiz) zusammengestellt. Da sich die Lage aber schnell verändern kann, empfiehlt sie den Kirchen, sich fortlaufend bei der zuständigen Stelle des Kantons zu informieren.

 

Im Zweifelsfall zuhause bleiben

Wenn der Gottesdienst stattfinden kann, sind die Kirchen und ihre Besucher aufgerufen, sich an die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG zu halten. Das heisst konkret, dass Personen mit Symptomen des Coronavirus wie Atembeschwerden, Fieber und Husten zuhause bleiben sollten, dass die Hände häufig und gründlich gewaschen werden, insbesondere nach Begrüssungsritualen, und in die Armbeugen oder ein Taschentuch gehustet/geniest werden sollte.

 

Die SEA empfiehlt darüber hinaus, in den kommenden zwei Wochen auf das Abendmahl vorsichtshalber zu verzichten.

 

Für Kantone, welche keine näheren Vorschriften kommuniziert oder keine Hotline installiert haben, wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Hotline des Bundes: Tel. 058 463 00 00.

 

Kontakt
Marc Jost
Generalsekretär SEA
Tel. 076 206 57 57
mjost@each.ch