Der Bundesrat will mit neuen Regelungen auf Gesetzesstufe in den Asylzentren des Bundes den Betrieb und die Sicherheit besser gewährleisten. Unter anderem soll auch die Seelsorge in diesen Zentren gesetzlich geregelt werden. Verschiedene Mitglieder der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA-RES sind mit ihrer Expertise und Erfahrung führend in der Asylseelsorge. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die SEA-RES daher insbesondere eine Öffnung für weitere Kirchen, christliche Organisationen und Religionsgemeinschaften.

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES begrüsst in der Vernehmlassung, dass eine gesetzliche Grundlage für die Seelsorge in den Bundesasylzentren, ihre Rolle und Finanzierung geschaffen werden soll. In Anbetracht der pluralen Gesellschaft und der vielfältigen religiösen Hintergründe der Asylsuchenden ist es wichtig und zeitgemäss, seelsorgerische Tätigkeiten für weitere Kreise zugänglich zu machen, wie dies in der Vorlage vorgesehen ist. Künftig sollen Vertreterinnen und Vertreter aus allen religiösen Gemeinschaften, welche die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, Seelsorge in den Bundesasylzentren anbieten können.

Dazu zählen Seelsorgerinnen und Seelsorger sowohl aus Landeskirchen wie auch staatsunabhängigen evangelischen Kirchen und Organisationen aus dem Netzwerk der SEA-RES. Als Vorbild dient hier zum einen die Armeeseelsorge, die diese Öffnung für alle grossen, in der Schweiz repräsentierten Konfessionen kürzlich vollzogen hat. Zum anderen sind in den Asylzentren der Kantone schon lange auch Mitglieder der SEA-RES seelsorgerisch tätig. Deren Fachkompetenz und Praxiserfahrung soll auch in den Bundeszentren genutzt werden können.

Keine finanzielle Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften

Kritisch sieht die Schweizerische Evangelische Allianz hingegen die Ungleichbehandlung punkto Finanzierung: Es ist nicht zielführend und möglicherweise sogar diskriminierend, dass religiöse Gemeinschaften, die Kirchensteuern erheben, keine Abgeltung für ihre Dienstleistungen in den Bundesasylzentren erhalten sollen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ausserdem erachtet es die SEA-RES als problematisch, dass die Asylseelsorge gemäss Gesetz explizit zur «Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Zentren des Bundes» beitragen und als «Massnahmen zur Verbesserung und Förderung des Zusammenlebens» dienen soll. Denn dies kann nicht das Endziel der Seelsorge sein. Vielmehr ist sie zunächst als ein Dienst an den Asylsuchenden selbst anzusehen, der es ihnen ermöglicht, ihre Religions- und Glaubensfreiheit auszuüben.

Kontakte
Viviane Krucker-Baud
Co-Generalsekretärin SEA
Tel. 078 226 63 35
vkrucker-baud@each.ch

Marc Jost
Beauftragter Public Affairs SEA
Tel. 076 206 57 57
mjost@each.ch

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Vernehmlassungsantwort

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