Als Reaktion auf den überraschenden Entscheid des Justizgerichtshofs der Republik und des Kantons Genf, der das Verbot der Durchführung von Taufen im Genfersee bestätigte, wird heute eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES und ihre Genfer Sektion unterstützen diesen Schritt. Er hat zum Ziel, gegen diesen ungerechtfertigten Eingriff in die Religions- und Versammlungsfreiheit vorzugehen, der in einer unverhältnismässigen Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Laizität des Staates gründet.

Am 29. Mai 2022 ersuchte die evangelische Freikirche von Cologny um die Erlaubnis, am Strand von La Savonnière in Collonge-Bellerive im Kanton Genf eine Taufe zu feiern. Es handelte sich um die Taufe eines Erwachsenen durch Untertauchen in Anwesenheit seiner Angehörigen, Freunde und Familie, mit Erklärung zur Taufe, Glaubenserklärung des Täuflings, eventuell Gebet für den Täufling und drei A-cappella-Gesängen. Es war keine Beschallung vorgesehen und die Feier sollte während einer Stunde an einem Sonntagmorgen stattfinden.

Am 27. Juni 2022 verbot das Departement für Bevölkerungssicherheit und Gesundheit diese kurze, festliche und harmlose Veranstaltung. Es war der Ansicht, dass sie die Laizität des Staates verletze. Von dieser Entscheidung überrascht, rief die Kirche den Justizgerichtshof der Republik und des Kantons Genf an. In einem Urteil vom 20. Dezember 2022 bestätigte dieser das vom Departement verhängte Verbot. Gemäss ihrem Verständnis des Grundsatzes der Laizität war die Verwaltungskammer des Gerichts der Ansicht, dass der Zugang zum Strand religiösen Organisationen vorbehalten sein sollte, die «eine Beziehung zum Staat unterhalten».

Die evangelische Freikirche von Cologny legt Wert auf die Unterscheidung zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist sie der Ansicht, dass Pluralismus eine Bereicherung und keine Bedrohung für den religiösen Frieden darstellt. Eine Laizität, die sich auf Offenheit, Harmonie und Toleranz fokussiert, erlaubt es jeder Konfession, sich im Respekt vor den anderen – ob gläubig oder nicht – zu äussern. Wenn die öffentliche Ordnung nicht bedroht ist und die Rechte des Einzelnen respektiert werden, muss der Staat allen erlauben, sich auf öffentlichem Grund zu äussern und zu versammeln. Wenn der Staat sich erlaubt, bestimmte Glaubensrichtungen auf Kosten anderer auszuwählen, überschreitet er seine Rolle. Der See, der Berg oder der Wald gehören zum natürlichen öffentlichen Bereich. Sie sind auch Räume der Freiheit. Aus diesem Grund hat die Kirche beschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

Die Klage gegen diese Ablehnung wird wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Diskriminierungsverbots und wegen einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Religions- und Versammlungsfreiheit erhoben.

Kontakte

Olivier Bigler-de Mooij
mandatierter Anwalt
Tel. 032 733 33 44
obdm@bdmavocat.sarl

Jean-René Moret
Pastor der evangelischen Freikirche von Cologny
Tel. 076 325 57 95
pasteur.jrmoret@gmail.com

Michael Mutzner
wissenschaftlicher Mitarbeiter «Christian Public Affairs»
Tel. 079 938 84 28
michael.mutzner@christian-public-affairs.org

Viviane Krucker-Baud
Co-Generalsekretärin SEA
Tel. 078 226 63 35
vkrucker-baud@each.ch

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