Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds SEK befürwortet die Öffnung der Ehe auf zivilrechtlicher Ebene. Zwar liegt der Entscheid über die Einführung der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare nun bei den Kantonalkirchen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA bedauert jedoch diese Entwicklung und hat insbesondere Bedenken in Bezug auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen.

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA, der auch reformierte Kirchgemeinden angehören, hat sich bereits in der Vernehmlassung differenziert, aber kritisch zur «Ehe für alle» geäussert. Sie hielt damals fest, dass mit der vom Parlament vorgesehenen Änderung im Einbürgerungsverfahren von gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen de facto die rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft bereits vollzogen wird. Dafür braucht es keine Neudefinition des Ehebegriffs. Die beiden Partnerschaftsformen unterscheiden sich grundlegend darin, dass die Ehe zwischen Mann und Frau das Potenzial der Kinderzeugung miteinschliesst. Daher rechtfertigt sich ihr biblisch begründeter Status.

Der Staat hat dafür zu sorgen, dass auch gleichgeschlechtlichen Paaren Schutz und Rechte zugestanden werden. Die christliche Kirche hat den Auftrag, sich am Gesamtzeugnis der Bibel zu orientieren und gesellschaftliche Entwicklungen auf dieser Grundlage zu betrachten. Dabei ist klar, dass auch in der theologischen Diskussion verschiedene Ansichten möglich sind. Diese Dialog- und Lernbereitschaft unterstreicht die SEA mit der Durchführung von Workshops und der Teilnahme an Foren, an denen um einen sorgsamen und seelsorgerlichen Umgang mit Theologie und Praxis gerungen wird.

Bedenken zum Ja zur «Ehe für alle» und zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare hat der Vorstand der SEA vor allem in Bezug auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit von Pfarrpersonen, die solche Trauungen nicht vollziehen möchten. Auch wenn aktuell betont wird, dass die Gewissensfreiheit gewahrt werden soll, behaupten auf den sozialen Medien bereits jetzt namhafte Personen aus der Kirche, dass «die Anzahl der andersdenkenden Pfarrpersonen nicht repräsentativ genug für eine Kann-Regelung ist, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aus Gewissensgründen ablehnen zu dürfen».

Im Weiteren gibt der Vorstand der SEA zu bedenken, dass die Gegner einer Neudefinition der Ehe durch die Kirche im weltweiten und ökumenischen Kontext die Mehrheit darstellen. Der SEK vertritt somit innerhalb der Weltkirche eine Minderheitenposition.

Kontakte
Matthias Spiess
Generalsekretär SEA
Tel. 076 441 67 66
mspiess@each.ch

Peter Schneeberger
Vorstandsmitglied SEA
Tel. 079 272 96 46
peter.schneeberger@feg.ch

Download PDF
Medienmitteilung
Vernehmlassungsantwort

Bestellung
Medienmitteilungen abonnieren