Stellungnahme Nr. 122: Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung

dazu, dass die Freiheit, den Glauben weiterzusagen, auf die eine oder andere Weise eingeschränkt wird. In der Schweiz hat der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt 1998 eine Bestimmung verabschiedet, welche das religiöse Anwerben auf öffentlichem Grund (Proselytismus) beschränkt. Die vorliegende Stellungnahme zeigt, dass Gläubige das Recht haben, ihre Überzeugungen im öffentlichen Raum weiterzusagen.
20. August 2012
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| SEA Dokumentation "Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung".pdf | 555.46 KB |






