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Ehrenkodex printerfriendly

Gütesiegel Ehrenkodex SEA

Geschichte

Der Ehrenkodex SEA wurde 1990 ins Leben gerufen, weil es für die meisten christlich geprägten Organisationen nicht möglich war, das Gütesiegel der ZEWO zu beantragen. Die Pionierarbeit der SEA, mit einem Ehrenkodex mehr Übersicht im farbenreichen Feld christlicher Organisationen zu schaffen, ist auf Beachtung gestossen: Bei den Organisationen, bei Spenderinnen und Spendern und nicht zuletzt in der Öffentlichkeit. Dieses Interesse freut uns. Im Januar 2001 wurden die Kriterien aktualisiert. Seit 2007 bestehen für Organisationen die mit Patenschaften arbeiten Richtlinien für Patenschaften.

Zweck

Der Ehrenkodex SEA schafft Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit, die Verwendung von Spendenmitteln, sowie für die Durchführung von Buchprüfungen. Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) verleiht christlichen Organisationen das Gütezeichen Ehrenkodex SEA, welche die im Wortlaut festgehaltenen Grundsätze erfüllen.

Wer kann das Gütesiegel Ehrenkodex SEA beantragen?

Gemeinnützig anerkannte Christliche Organisationen, die mindestens einen Jahresabschluss einreichen können und bereit sind, die Richtlinien einzuhalten, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Als gemeinnützig gelten Organisationen, die sich in sozialen, diakonischen, missionarischen, humanitären oder ähnlichen Aufgaben widmen oder einen entsprechenden Bildungsauftrag erfüllen. Nicht als gemeinnützig anerkannt werden christliche Organisationen die ausschliesslich Kultuszwecke (Kirchen, Kirchgemeinden) verfolgen.

Aufnahmeverfahren

Organisationen, die den Ehrenkodex SEA unterzeichnen möchten, beantragen in der Geschäftsstelle das Signaturblatt. Sie reichen es ausgefüllt mit den darauf bezeichneten Unterlagen im Doppel bei der Geschäftsstelle Ehrenkodes SEA ein. Dies sind: Statuten, wenn vorhanden Organigramm, Eintrag ins Handelsregister usw. und die Unterlagen des letzten Jahresabschlusses (unterschriebene Jahresrechnung mit Bilanz und Revisionsbericht, Saldenliste der Erfolgsrechnung und Bilanz, veröffentlichte Jahresrechnung, Jahresbericht, Protokoll der Mitgliederversammlung und die Adressliste des Vorstandes mit Funktionen).
Die Unterlagen werden in der Folge geprüft und begutachtet. Dauer des Verfahrens 2 – 4 Monate.

Berechtigung der Verwendung des Gütesiegels

Die vom Patronatskomitee aufgenommenen christlichen Organisationen sind berechtigt, auf Ihren Sammelaufrufen das Ehrenkodex SEA-Signet anzubringen. Sie können es auch auf Einzahlungsscheinen, anderen Drucksachen (Werbemittel, Briefpapier usw.), Waren oder in ihrem Internet Auftritt verwenden. Das vorgegebene Signet und das Schriftbild sind unverändert zu verwenden. Sie können bei der Geschäftsstelle bezogen werden.

Den Organisationen wird jährlich Ende Jahr bestätigt, ob Sie das Signet weiter ohne Vorbehalte verwenden dürfen. Dazu benötigt die Geschäftsstelle die auf dem Checkblatt der jährlich einzureichenden Unterlagenbezeichneten Dokumente bis jeweils spätestens 30. September des Jahres.

Was kostet die Verwendung des Gütesiegels?

Die Unterzeichner des Ehrenkodex zahlen jährlich einen umsatzabhängigen Beitrag. Die Höhe des Jahresbeitrages errechnet sich auf Grund des zwei Jahre zurückliegenden Jahresumsatz. SEA-Mitglieder erhalten eine Vergünstigung. Die Gebührenordnung Ehrenkodex SEA können sie unter info@each.ch bestellen.

Vorteil des Gütesiegels

Bei der Vergabe von Spenden, Legaten oder auch bei der Berücksichtigung von Projektbeiträgen wird von kirchlicher wie privater Seite zunehmend auf des Gütesiegel geachtet.

Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) Josefstrasse 32, 8005 Zürich 043/344 72 00, Fax 043/344 72 09, eMail: info@each.ch, PC-Konto 60-6304-6