Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung

Seine religiösen Überzeugungen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist ein Grundrecht in einer freien Gesellschaft. Die Ausübung dieses Rechts ist in der Praxis aber nicht immer selbstverständlich. Mit ihrer diesjährigen Resolution zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag weist die Schweizerische Evangelische Allianz SEA auf den Wert des öffentlichen christlichen Zeugnisses für die Gesellschaft hin.
9. September 2012